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Artikel 71: Parlamentarische Immunität

Artikel 71

Die Mitglieder der Generalstaaten, die Minister, die Staatssekretäre und andere Personen, die an den Beratungen teilnehmen, können für das, was sie in den Sitzungen der Generalstaaten oder der Parlamentsausschüsse gesagt haben oder diesen schriftlich vorgelegt haben, nicht rechtlich belangt oder haftbar gemacht werden.

In andere talen:

English

Members of the States General, Ministers, State Secretaries and other persons taking part in deliberations may not be prosecuted or otherwise held liable in law for anything they say during the sittings of the States General or of its committees or for anything they submit to them in writing.

Français

Les membres des États généraux, les ministres, les secrétaires d'État et les autres personnes qui participent aux délibérations ne peuvent être poursuivis ni attaqués en justice pour ce qu'ils ont dit lors de séances des États généraux ou des commissions parlementaires, ou pour ce qu'ils leur ont communiqué par écrit.

Deutsch

Die Mitglieder der Generalstaaten, die Minister, die Staatssekretäre und andere Personen, die an den Beratungen teilnehmen, können für das, was sie in den Sitzungen der Generalstaaten oder der Parlamentsausschüsse gesagt haben oder diesen schriftlich vorgelegt haben, nicht rechtlich belangt oder haftbar gemacht werden.

Español

Contra los miembros de los Estados Generales, los Ministros, los Secretarios de Estado y otras personas que participen en la deliberación, no se podrá proceder judicialmente o entablar reclamación por lo que hayan dicho o hayan presentado por escrito en las sesiones de los Estados Generales o sus comisiones.

Erläuterung

Bitte beachten Sie: Es gilt ausschließlich die niederländische Fassung der Verfassung. 

Abgeordnete, Minister und Staatssekretäre können nicht strafrechtlich verfolgt werden und haften nicht zivilrechtlich für das, was sie im Parlament geäußert oder dem Parlament schriftlich mitgeteilt haben.

Diese Immunität gilt sowohl für Plenar- als auch für Ausschusssitzungen, jedoch nicht für nichtöffentliche Sitzungen. 1939 wurde der katholische Abgeordnete Ruyter strafrechtlich verfolgt, weil er nach dem Ende einer turbulenten Parlamentssitzung das NSB-Mitglied Rost van Tonningen als Verräter bezeichnet hatte.