Kapitel 5: Gesetzgebung und Verwaltung
Kapitel 5 enthält zwei thematisch unterschiedliche Abschnitte. Der erste Abschnitt behandelt das Gesetzgebungsverfahren, der zweite verschiedene Fragen der Verwaltung.
In den ersten acht Artikeln — den Artikeln 81 bis 88 — des ersten Abschnitts werden die wesentlichen Aspekte des Verfahrens für das Zustandekommen von Gesetzen geregelt. Der letzte Artikel enthält einige Bestimmungen über Rechtsverordnungen und andere vom Reich erlassene allgemein verbindliche Vorschriften.
Der zweite Abschnitt des Kapitels über Gesetzgebung und Verwaltung enthält Artikel zu unterschiedlichen Themen, etwa zur Außenpolitik, zur Verteidigung und zum Haushalt.