Artikel 24: Erbmonarchie Verfassung von 2022/2023Kapitel 2: Die RegierungAbsatz 1: König 23 Artikel 24 25 Die Königswürde geht durch Erbfolge auf die gesetzlichen Nachfolger König Wilhelms I., Prinz von Oranien-Nassau, über. Erläuterung Bitte beachten Sie: Es gilt ausschließlich die niederländische Fassung der Verfassung. Das Haus Oranien-Nassau ist unser Königshaus.
Erläuterung Bitte beachten Sie: Es gilt ausschließlich die niederländische Fassung der Verfassung. Das Haus Oranien-Nassau ist unser Königshaus.