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Artikel 27: Abdankung

Artikel 27

Bei einem Verzicht auf die Königswürde kommt es zur Erbfolge entsprechend den Regeln in den vorstehenden Artikeln. Nach dem Verzicht geborene Kinder und ihre Nachkommen sind von der Erbfolge ausgeschlossen.

Erläuterung

Bitte beachten Sie: Es gilt ausschließlich die niederländische Fassung der Verfassung. 

Wenn ein König abdankt, gelten für die Thronfolge dieselben Regeln wie bei seinem Tod. Kinder, die dem ehemaligen König nach der Abdankung geboren werden, sind von der Thronfolge ausgeschlossen.