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Artikel 110: Transparenz in der Regierung

Artikel 110

Die Behörden stellen bei der Durchführung ihrer Aufgaben Öffentlichkeit gemäß durch Gesetz zu erlassenden Vorschriften her.

In andere talen:

English

In the exercise of their duties government bodies shall observe the right of public access to information in accordance with rules to be prescribed by Act of
Parliament.

Français

Les pouvoirs publics observent dans l'exercice de leur tâche des règles de publicité conformément aux dispositions à fixer par la loi.

Deutsch

Die Behörden stellen bei der Durchführung ihrer Aufgaben Öffentlichkeit gemäß durch Gesetz zu erlassenden Vorschriften her.

Español

Los poderes públicos observarán en el cumplimiento de sus tareas el principio de publicidad, conforme a las normas que se establezcan por la ley.

Toelichting

Bitte beachten Sie: Es gilt ausschließlich die niederländische Fassung der Verfassung. 

Die gesamte Regierung muss bei der Ausübung ihrer verschiedenen Aufgaben Transparenz wahren. Wie dies geschehen soll, muss in einem Gesetz festgelegt werden. Dies betrifft das Gesetz über den öffentlichen Zugang.