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Artikel 114: Todesstrafe

Artikel 114

Die Todesstrafe darf nicht verhängt werden.

In andere talen:

English

Capital punishment may not be imposed.

Français

La peine de mort ne peut être infligée.

Deutsch

Die Todesstrafe darf nicht verhängt werden.

Español

No se podrá imponer la pena de muerte.

Erläuterung

Bitte beachten Sie: Es gilt ausschließlich die niederländische Fassung der Verfassung. 

Niemand darf zum Tode verurteilt werden.