Artikel 12: Unverletzlichkeit der Wohnung
- Das Betreten einer Wohnung ohne Zustimmung des Bewohners ist nur den durch Gesetz oder kraft Gesetzes bezeichneten Personen in den durch Gesetz oder kraft Gesetzes bezeichneten Fällen erlaubt.
- Für das Betreten einer Wohnung gemäß Absatz 1 ist die vorherige Legitimation und die Mitteilung des Zwecks des Betretens der Wohnung erforderlich, unbeschadet der im Gesetz vorgesehenen Ausnahmen.
- Der Bewohner erhält schnellstmöglich eine schrift liche Benachrichtigung über das Betreten der Wohnung. Wenn das Betreten der Wohnung im Interesse der nationalen Sicherheit oder der Strafverfolgung erfolgt ist, kann nach durch Gesetz festzustellenden Regeln die Benachrichtigung zurückgestellt werden. In den durch Gesetz zu bezeichnenden Fällen kann die Benachrichtigung unterbleiben, wenn siedem Interesse der nationalen Sicherheit dauerhaft zuwiderläuft .
In andere talen:
Toelichting
Bitte beachten Sie: Es gilt ausschließlich die niederländische Fassung der Verfassung.
Artikel 12 bestimmt, dass niemand eine Wohnung ohne Zustimmung des Bewohners betreten darf. Nur ein Gesetz kann die Fälle festlegen, in denen dies erlaubt ist. Ob ein Raum als Wohnung gilt, hängt nicht nur von seiner Bauweise und Einrichtung ab, sondern auch von seiner Nutzung.
Wer eine Wohnung betreten darf, muss sich ausweisen und den Grund für das Betreten nennen. Ausnahmen gelten beispielsweise in Notfällen wie bei einem Brand.
Der Bewohner muss außerdem so bald wie möglich einen schriftlichen Bericht erhalten. Dessen Zustellung kann aufgeschoben werden, wenn die nationale Sicherheit oder die Strafverfolgung dies erfordert. Sie kann sogar ganz unterbleiben, wenn die nationale Sicherheit dies verlangt. Ein Bewohner erfährt daher möglicherweise nie, dass jemand heimlich seine Wohnung betreten hat.
Das Allgemeine Gesetz über das Betreten von Wohnungen vereinheitlicht die gesetzlichen Regeln und stärkt die Schutzrechte der Bewohner.