Artikel 13: Briefgeheimnis
- Jeder hat das Recht auf Wahrung seines Brief- und Telekommunikationsgeheimnisses.
- Eine Beschränkung dieses Rechts ist in den durch Gesetz geregelten Fällen mit richterlicher Vollmacht oder, im Interesse der nationalen Sicherheit, durch jene oder mit Vollmacht einer möglich, die dazu durch Gesetz berufen sind.
In andere talen:
English
- Everyone shall have the right to respect for the privacy of his correspondence and telecommunications.
- This right may be restricted in the cases laid down by Act of Parliament with the authorisation of the courts or, in the interests of state security, by or with the authorisation of those designated for the purpose by Act of Parliament.
Français
- Toute personne a droit au respect du secret de ses correspondances et télécommunications.
- La limitation de ce droit est possible dans les cas prévus par la loi avec l’autorisation du juge ou, dans l’intérêt de la sécurité nationale, par ceux qui ont été désignés à cet effet par la loi ou avec leur autorisation.
Deutsch
- Jeder hat das Recht auf Wahrung seines Brief- und Telekommunikationsgeheimnisses.
- Eine Beschränkung dieses Rechts ist in den durch Gesetz geregelten Fällen mit richterlicher Vollmacht oder, im Interesse der nationalen Sicherheit, durch jene oder mit Vollmacht einer möglich, die dazu durch Gesetz berufen sind.
Español
- Todas las personas tienen derecho a que se respete el secreto de su correspondencia y sus telecomunicaciones.
- Este derecho podrá ser limitado en los casos previstos por la ley con autorización del juez o, si es en interés de la seguridad nacional, podrá ser limitado por aquellos, o con autorización de aquellos, designados por la ley a estos efectos.
Toelichting
Bitte beachten Sie: Es gilt ausschließlich die niederländische Fassung der Verfassung.
Dieser Artikel schützt das Brief- und Fernmeldegeheimnis. Telekommunikation bedeutet die Übermittlung von Informationen über eine Entfernung hinweg, unabhängig vom verwendeten Mittel. Dazu gehören Telefonie einschließlich Mobilfunk, E-Mail und Internetplattformen sowie künftige Technologien.
Gründe des Allgemeininteresses können Einschränkungen rechtfertigen, etwa die Verhütung, Ermittlung und Verfolgung von Straftaten oder der Schutz der nationalen Sicherheit. Das Gesetz bestimmt, wann in das Brief- oder Fernmeldegeheimnis eingegriffen werden darf, sodass Briefe geöffnet oder Telefongespräche und Internetverkehr überwacht werden können.
Strafverfolgungsbehörden sowie Nachrichten- und Sicherheitsdienste können dann vom Inhalt der Kommunikation Kenntnis nehmen. Dafür ist jedoch eine Genehmigung durch einen Richter oder eine gesetzlich dazu ermächtigte Person erforderlich.