Artikel 3: Gleicher Zugang zum öffentlichen Dienst
Alle Niederländer haben gleichermaßen Zugang zu öffentlichen Ämtern.
Erläuterung
Bitte beachten Sie: Es gilt ausschließlich die niederländische Fassung der Verfassung.
Dieser Artikel besagt, dass niederländische Staatsangehörige grundsätzlich im öffentlichen Dienst arbeiten können, sofern sie die dafür festgelegten Voraussetzungen erfüllen.