Artikel 74: Mitgliedschaft im Staatsrat
- Der König ist Vorsitzender des Staatsrats. Der mutmaßliche Nachfolger des Königs hat nach Vollendung des achtzehnten Lebensjahres von Rechts wegen Sitz im Staatsrat. Durch Gesetz oder kraft Gesetzes können andere Mitglieder des Königshauses Sitz im Staatsrat erhalten.
- Die Mitglieder des Staatsrats werden durch königlichen Erlass auf Lebenszeit ernannt.
- Sie werden auf eigenen Wunsch oder bei Erreichen einer durch Gesetz festzulegenden Altersgrenze entlassen.
- In den durch Gesetz bezeichneten Fällen können sie vom Staatsrat suspendiert oder entlassen werden.
- Ihre Rechtsstellung ist im Übrigen durch Gesetz geregelt.
In andere talen:
English
- The King shall be President of the Council of State. The heir presumptive shall be legally entitled to have a seat on the Council on attaining the age of eighteen. Other members of the Royal House may be granted a seat on the Council by or in accordance with an Act of Parliament.
- The members of the Council shall be appointed for life by Royal Decree.
- They shall cease to be members of the Council on resignation or on attaining an age to be determined by Act of Parliament.
- They may be suspended or dismissed from membership by the Council in instances specified by Act of Parliament.
- Their legal status shall in other respects be regulated by Act of Parliament.
Français
- Le Roi est président du Conseil d'État. Le successeur présomptif du Roi siége de plein droit au Conseil après avoir atteint l'âge de dix-huit ans. Le droit de siéger au Conseil peut être accordé à d'autres membres de la maison royale par la loi ou en vertu de la loi.
- Les membres du Conseil sont nommés à vie par décret royal.
- Il est mis fin à leurs fonctions sur leur demande et lorsqu'ils atteignent un âge à fixer par la loi.
- Ils peuvent être suspendus ou destitués par le Conseil dans les cas spécifiés par la loi.
- Leur statut est réglé pour le surplus par la loi.
Deutsch
- Der König ist Vorsitzender des Staatsrats. Der mutmaßliche Nachfolger des Königs hat nach Vollendung des achtzehnten Lebensjahres von Rechts wegen Sitz im Staatsrat. Durch Gesetz oder kraft Gesetzes können andere Mitglieder des Königshauses Sitz im Staatsrat erhalten.
- Die Mitglieder des Staatsrats werden durch königlichen Erlass auf Lebenszeit ernannt.
- Sie werden auf eigenen Wunsch oder bei Erreichen einer durch Gesetz festzulegenden Altersgrenze entlassen.
- In den durch Gesetz bezeichneten Fällen können sie vom Staatsrat suspendiert oder entlassen werden.
- Ihre Rechtsstellung ist im Übrigen durch Gesetz geregelt.
Español
- El Rey es el presidente del Consejo de Estado. El sucesor presunto del Rey, una vez que haya cumplido los dieciocho años de edad, formará parte del Consejo de pleno derecho. Podrá disponerse por o en virtud de la ley que otros miembros de la Casa Real formen parte del Consejo.
- Los miembros del Consejo son nombrados de por vida por real decreto.
- Cesarán en sus funciones a petición propia o al cumplir la edad que la ley establezca.
- En los casos previstos por la ley podrán ser suspendidos o separados por el Consejo.
- La ley regulará los demás aspectos de su estatuto.
Erläuterung
Bitte beachten Sie: Es gilt ausschließlich die niederländische Fassung der Verfassung.
Der König ist Vorsitzender des Staatsrats. Kronprinz/Kronprinzessin dürfen ab Vollendung des 18. Lebensjahres an den Sitzungen des Staatsrats teilnehmen. Das Gesetz kann dies auch für andere Mitglieder des Königshauses vorsehen. So hatten beispielsweise die Prinzgemahle Sitze im Staatsrat inne, und auch Máxima nahm nach ihrer Heirat mit Willem-Alexander einen Sitz ein.
Die Mitglieder des Staatsrats werden per königlichem Dekret, d. h. von der Regierung, auf Lebenszeit ernannt. Sie können nur abberufen werden:
- auf eigenen Antrag;
- mit Erreichen eines gesetzlich festgelegten Alters (70 Jahre gemäß Artikel 3 des Staatsratsgesetzes);
- vom Staatsrat selbst in bestimmten, gesetzlich festgelegten Fällen (Artikel 3a des Staatsratsgesetzes).
Der Staatsrat kann ein Mitglied auch in gesetzlich festgelegten Fällen suspendieren.
Dies gewährleistet, dass ihre Rechtsstellung derjenigen von Mitgliedern der Justiz weitgehend entspricht und die Unabhängigkeit der Staatsratsmitglieder gewahrt bleibt. Schließlich erfüllt der Staatsrat auch eine wichtige Funktion auf dem Gebiet der Verwaltungsgerichtsbarkeit.