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Artikel 73: Aufgaben des Staatsrats

Artikel 73
  1. Der Staatsrat oder eine Abteilung des Staatsrats wird zu Gesetzesvorlagen und Entwürfen von Rechtsverordnungen sowie zu Vorschlägen zur Zustimmung zu Verträgen seitens der Generalstaaten gehört. In durch Gesetz zu bezeichnenden Fällen kann die Anhörung unterbleiben.
  2. Dem Staatsrat oder einer Abteilung des Staatsrats obliegt die Untersuchung der Verwaltungsstreitigkeiten, über die durch königlichen Erlass entschieden wird; der Staatsrat beziehungsweise seine Abteilung empfiehlt eine Entscheidung.
  3. Durch Gesetz kann die Entscheidung in Verwaltungsstreitigkeiten dem Staatsrat oder einer Abteilung des Staatsrats übertragen werden.

In andere talen:

English

  1. The Council of State or a division of the Council shall be consulted on Bills and draft orders in council as well as proposals for the approval of treaties by the States General. Such consultation may be dispensed with in cases to be laid down by Act of Parliament.
  2. The Council or a division of the Council shall be responsible for investigating administrative disputes where the decision has to be given by Royal Decree, and for advising on the ruling to be given in the said dispute.
  3. The Council or a division of the Council may be required by Act of Parliament to give decisions in administrative disputes.

Français

  1. Le Conseil d'État, ou une section du Conseil, est consulté sur les projets de loi et de règlement d'administration publique, ainsi que sur les projets d'approbation de traités par les États généraux. Il peut ne pas être procédé à cette consultation dans des cas à déterminer par la loi.
  2. Le Conseil, ou une section du Conseil, est chargé d'étudier les litiges administratifs qui seront tranchés par décret royal, et présente la décision à rendre.
  3. La loi peut conférer au Conseil, ou à une section du Conseil, la tâche de rendre une décision dans les litiges administratifs.

Deutsch

  1. Der Staatsrat oder eine Abteilung des Staatsrats wird zu Gesetzesvorlagen und Entwürfen von Rechtsverordnungen sowie zu Vorschlägen zur Zustimmung zu Verträgen seitens der Generalstaaten gehört. In durch Gesetz zu bezeichnenden Fällen kann die Anhörung unterbleiben.
  2. Dem Staatsrat oder einer Abteilung des Staatsrats obliegt die Untersuchung der Verwaltungsstreitigkeiten, über die durch königlichen Erlass entschieden wird; der Staatsrat beziehungsweise seine Abteilung empfiehlt eine Entscheidung.
  3. Durch Gesetz kann die Entscheidung in Verwaltungsstreitigkeiten dem Staatsrat oder einer Abteilung des Staatsrats übertragen werden.

Español

  1. El Consejo de Estado o una de sus secciones será oído acerca de proyectos de ley y proyectos de disposiciones generales del Estado, así como acerca de proposiciones de aprobación de tratados por los Estados Generales. En los casos que por la ley se establezcan podrá prescindirse de ese trámite.
  2. El Consejo o una sección del Consejo estará encargado de la investigación de los conflictos contencioso-administrativos que se resuelvan por real decreto, y propondrá el fallo.
  3. La ley podrá encomendar al Consejo o una sección del Consejo la resolución de conflictos contencioso-administrativos.

Erläuterung

Bitte beachten Sie: Es gilt ausschließlich die niederländische Fassung der Verfassung. 

Zu den Aufgaben des Staatsrats gehört unter anderem die Beratung zu:

  • Gesetzesvorschlägen,
  • Entwürfen allgemeiner Verwaltungsvorschriften,
  • Vorschlägen zur Genehmigung von Verträgen.

Ein Gesetz kann festlegen, dass der Staatsrat in einem bestimmten Fall nicht zur Beratung verpflichtet ist. So bestimmt beispielsweise das Staatsratsgesetz, dass der Rat bei Änderungen von Haushaltsgesetzen nicht konsultiert werden muss.

Eine weitere Aufgabe des Staatsrats betrifft Verwaltungsstreitigkeiten. Diese lassen sich in zwei Arten unterteilen:

  • Meinungsverschiedenheiten zwischen zwei Verwaltungsbehörden, beispielsweise zwischen zwei Gemeinden oder zwischen einem Bundesland und einer Gemeinde.
  • Meinungsverschiedenheiten zwischen einem Bürger und einer Verwaltungsbehörde, beispielsweise wenn eine Gemeinde die Erteilung einer bestimmten Genehmigung verweigert.

Im ersten Fall untersucht der Staatsrat die Meinungsverschiedenheit und berät die Regierung hinsichtlich der zu treffenden Entscheidung. Die Regierung ist jedoch nicht verpflichtet, dieser Empfehlung zu folgen (siehe Artikel 15c des Staatsratsgesetzes).

Im zweiten Fall kann ein Gesetz dem Staatsrat eine richterliche Aufgabe zuweisen. Somit wurde dem Staatsrat im Verwaltungsrecht eine richterliche Rolle übertragen.

Alle oben genannten Aufgaben können auch von einer Abteilung des Staatsrats wahrgenommen werden.

Eine in diesem Artikel nicht erwähnte Aufgabe ist die Ausübung der königlichen Gewalt, solange kein König oder Regent vorhanden ist, der diese Gewalt ausüben kann (siehe Artikel 38).