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Artikel 119: Amtliches Fehlverhalten

Artikel 119

Die Mitglieder der Generalstaaten, die Minister und die Staatssekretäre werden wegen Verbrechen im Amte, auch nach ihrem Rücktritt, vor dem Hohen Rat zur Verantwortung gezogen. Die Anordnung zur Verfolgung wird durch königlichen Erlass oder durch Beschluss der Zweiten Kammer gegeben.

In andere talen:

English

Present and former members of the States General, Ministers and State Secretaries shall be tried by the Supreme Court for offences committed while in
office. Proceedings shall be instituted by Royal Decree or by a resolution of the Lower House.

Français

Les membres des États généraux, les ministres et les secrétaires d'État sont jugés pour forfaiture par la Cour suprême, même après la cessation de leurs fonctions. Les poursuites sont ordonnées par décret royal ou par une résolution de la Seconde Chambre.

Deutsch

Die Mitglieder der Generalstaaten, die Minister und die Staatssekretäre werden wegen Verbrechen im Amte, auch nach ihrem Rücktritt, vor dem Hohen Rat zur Verantwortung gezogen. Die Anordnung zur Verfolgung wird durch königlichen Erlass oder durch Beschluss der Zweiten Kammer gegeben.

Español

Los miembros de los Estados Generales, los Ministros y los Secretarios de Estado comparecerán, incluso después de haber cesado en sus funciones, ante el Tribunal Supremo y serán procesados por éste por delitos cometidos en el ejercicio de sus respectivos cargos. El auto de procesamiento se librará por real decreto o por una decisión de la Segunda Cámara.

Erläuterung

Bitte beachten Sie: Es gilt ausschließlich die niederländische Fassung der Verfassung. 

Amtsvergehen von Mitgliedern des Repräsentantenhauses und des Senats sowie von Ministern und Staatssekretären werden vom Obersten Gerichtshof verfolgt, selbst nach deren Rücktritt. Die Anklageerhebung erfolgt per königlichem Dekret oder durch Beschluss des Repräsentantenhauses. Beispiele für Amtsvergehen sind die Weitergabe von Staatsgeheimnissen oder die Annahme von Bestechungsgeldern.

Das Ministerielle Verantwortungsgesetz von 1855 regelt die Strafverfolgung von Ministern und Staatssekretären. Dieses Gesetz wurde 2018 modernisiert.

Dieser Artikel wurde zweimal angewendet, basierte aber noch auf den Bestimmungen der Verfassung von 1814, die von Straftaten sprach, die „in Ausübung ihrer Pflichten“ begangen wurden. Marineminister Pels Rijcken wurde 1868 vom Obersten Gerichtshof wegen Verstoßes gegen ein Veterinärgesetz verurteilt. Er hatte seinen Hund in einem Gebiet frei herumlaufen lassen, in dem dies aufgrund von Rinderfleckenkrankheit verboten war. Er wurde dafür (in Abwesenheit) vom Obersten Gerichtshof zu einer Geldstrafe von zehn Gulden oder alternativ zu einem Tag Gefängnis verurteilt. Thorbecke wurde 1851 wegen Verstoßes gegen das Milizgesetz (Versäumnis, seinen Sohn zu registrieren) zu einer Geldstrafe verurteilt.