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Artikel 120: Verfassungsprüfung

Artikel 120

Der Richter beurteilt nicht die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen und Verträgen.

In andere talen:

English

The constitutionality of Acts of Parliament and treaties shall not be reviewed by the courts.

Français

Le juge ne porte pas de jugement sur la constitutionnalité des lois et des traités.

Deutsch

Der Richter beurteilt nicht die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen und Verträgen.

Español

El juez no juzgará la constitucionalidad de leyes y tratados.

Erläuterung

Bitte beachten Sie: Es gilt ausschließlich die niederländische Fassung der Verfassung. 

Der Richter darf weder beurteilen, ob ein Gesetz inhaltlich gegen die Verfassung verstößt, noch darf er untersuchen, ob ein Gesetz oder ein Vertrag in Übereinstimmung mit der Verfassung erlassen wurde.