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Artikel 126: Offizielle Anweisungen des königlichen Kommissars

Artikel 126

Durch Gesetz kann bestimmt werden, dass dem Kommissar des Königs die Ausführung von Weisungen der Regierung obliegt.

In andere talen:

English

The Kings Commissioner may be charged by Act of Parliament with the execution of official instructions to be given by the Government.

Français

La loi peut stipuler que le commissaire du Roi est chargé d'exécuter les instructions officielles données par le Gouvernement.

Deutsch

Durch Gesetz kann bestimmt werden, dass dem Kommissar des Königs die Ausführung von Weisungen der Regierung obliegt.

Español

Se podrá disponer por la ley que el Comisario del Rey esté encargado de ejecutar las instrucciones oficiales que imparta el Gobierno.

Erläuterung

Bitte beachten Sie: Es gilt ausschließlich die niederländische Fassung der Verfassung. 

Nur ein Gesetz kann festlegen, dass die Regierung dem Kommissar des Königs (oder der Königin) eine bestimmte Aufgabe zuweisen kann. Dazu gehören beispielsweise:

  • Besuche in Gemeinden seiner Provinz
  • die Koordinierung der Katastrophenschutzmaßnahmen
  • Befugnisse in Wiederernennungs- und Abberufungsverfahren für Bürgermeister