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Artikel 130: Wahlrecht für Ausländer

Artikel 130

Das Gesetz kann das Recht, Mitglieder des Gemeinderats zu wählen, und das Recht, Mitglied des Gemeinderats zu sein, Landesansässigen zuerkennen, die keine Niederländer sind, sofern sie zumindest die Voraussetzungen erfüllen, die für Landesansässige gelten, die Niederländer sind.

In andere talen:

English

The right to elect members of a municipal council and the right to be a member of a municipal council may be granted by Act of Parliament to residents who are not Dutch nationals provided they fulfil at least the requirements applicable to residents who are Dutch nationals.

Français

La loi peut conférer le droit délire les membres du conseil municipal et d'être membres du conseil municipal à des résidents n'ayant pas la nationalité néerlandaise, pourvu qu'ils répondent pour le moins aux conditions qui s'appliquent aux résidents de nationalité néerlandaise.

Deutsch

Das Gesetz kann das Recht, Mitglieder des Gemeinderats zu wählen, und das Recht, Mitglied des Gemeinderats zu sein, Landesansässigen zuerkennen, die keine Niederländer sind, sofern sie zumindest die Voraussetzungen erfüllen, die für Landesansässige gelten, die Niederländer sind.

Español

La ley podrá conceder el derecho de elegir a los miembros del Concejo Municipal y el derecho de ser miembro del Concejo Municipal a residentes de nacionalidad extranjera, siempre que reúnan al menos los requisitos de aplicación a residentes de nacionalidad neerlandesa.

Erläuterung

Bitte beachten Sie: Es gilt ausschließlich die niederländische Fassung der Verfassung. 

Ein Gesetz kann festlegen, dass Einwohner, die nicht die niederländische Staatsangehörigkeit besitzen, ein aktives und passives Wahlrecht für den Gemeinderat haben. Dies gilt nur für diejenigen, die die Voraussetzungen für niederländische Einwohner erfüllen.

Zur Umsetzung dieser Regelung wurde 1985 das Wahlgesetz geändert. Das aktive und passive Wahlrecht für Bürger der Europäischen Union bei Kommunalwahlen basiert zudem auf dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union.