Artikel 139: Veröffentlichung; Inkrafttreten
Artikel 139
Die von den Generalstaaten angenommenen und vom König bestätigten Verfassungsänderungen treten sofort nach ihrer Verkündung in Kraft.
In andere talen:
Erläuterung
Bitte beachten Sie: Es gilt ausschließlich die niederländische Fassung der Verfassung.
Verfassungsänderungen treten unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.