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Artikel 85: Einreichung von Gesetzesvorschlägen des Senats

Artikel 85

Sobald die Zweite Kammer eine Gesetzesvorlage angenommen hat oder beschlossen hat, eine Vorlage einzubringen, leitet sie sie der Ersten Kammer zu, die die Vorlage in der Form berät, in der sie ihr von der Zweiten Kammer zugeleitet worden ist. Die Zweite Kammer kann eines oder mehrere ihrer Mitglieder beauftragen, eine von ihr eingebrachte Vorlage in der Ersten Kammer zu verteidigen.

In andere talen:

English

As soon as the Lower House passes a Bill or resolves to present a Bill, it shall send it to the Upper House which shall consider the Bill as sent to it by the Lower House. The Lower House may instruct one or more of its members to defend a Bill presented by it in the Upper House.

Français

Dès que la Seconde Chambre a adopté ou a décidé de déposer un projet de loi, elle l'envoie à la Première Chambre, qui le prend en considération tel qu'il lui a été envoyé par la Seconde Chambre. La Seconde Chambre peut charger un ou plusieurs de ses membres de défendre devant la Première Chambre un projet quelle a elle-même déposé.

Deutsch

Sobald die Zweite Kammer eine Gesetzesvorlage angenommen hat oder beschlossen hat, eine Vorlage einzubringen, leitet sie sie der Ersten Kammer zu, die die Vorlage in der Form berät, in der sie ihr von der Zweiten Kammer zugeleitet worden ist. Die Zweite Kammer kann eines oder mehrere ihrer Mitglieder beauftragen, eine von ihr eingebrachte Vorlage in der Ersten Kammer zu verteidigen.

Español

Una vez que la Segunda Cámara haya aprobado un proyecto de ley o haya acordado la presentación de un proyecto, lo remitirá a la Primera Cámara que lo tomará en consideración tal como le haya sido remitido por la Segunda Cámara. La Segunda Cámara podrá encargar a uno o más de sus miembros que defiendan un proyecto presentado por ella en la Primera Cámara.

Toelichting

Bitte beachten Sie: Es gilt ausschließlich die niederländische Fassung der Verfassung. 

Sobald das Repräsentantenhaus einen Gesetzentwurf verabschiedet hat, muss der Senat dazu Stellung nehmen. Handelt es sich um einen Gesetzentwurf eines einzelnen Abgeordneten, benennt das Repräsentantenhaus ein oder mehrere Mitglieder, die den Entwurf im Senat vertreten. Der Senat kann einen Gesetzentwurf lediglich annehmen oder ablehnen; er kann ihn nicht ändern. Dies geht aus der Formulierung hervor: „der den vom Repräsentantenhaus vorgelegten Vorschlag prüft“.