Artikel 90: Internationale Rechtsordnung
Artikel 90
Die Regierung fördert die Entwicklung der internationalen Rechtsordnung.
In andere talen:
Toelichting
Bitte beachten Sie: Es gilt ausschließlich die niederländische Fassung der Verfassung.
Die Regierung hat die Aufgabe, die Entwicklung der internationalen Rechtsordnung zu fördern. Dies umfasst:
- die friedliche Beilegung internationaler Streitigkeiten
- die Wahrung der Menschenrechte
- gute Beziehungen zu anderen Staaten
- eine solide internationale Gesetzgebung und deren Einhaltung
- nachhaltigen internationalen Frieden und Sicherheit
- die Niederlande als Sitz internationaler Gerichte und Tribunale