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Artikel 99: Befreiung vom Militärdienst aufgrund schwerwiegender Gewissensgründe

Artikel 99

Das Gesetz regelt die Befreiung vom Wehrdienst aufgrund ernsthafter Gewissensbedenken.

In andere talen:

English

Exemption from military service because of serious conscientious objections shall be regulated by Act of Parliament.

Français

La loi règle l'exemption du service militaire pour objections de conscience graves.

Deutsch

Das Gesetz regelt die Befreiung vom Wehrdienst aufgrund ernsthafter Gewissensbedenken.

Español

La ley regulará la exención del servicio militar por objeciones graves de conciencia.

Toelichting

Bitte beachten Sie: Es gilt ausschließlich die niederländische Fassung der Verfassung. 

Das Gesetz über die Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen legt fest, wie und wann ein Wehrpflichtiger die Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen geltend machen kann.