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Artikel 46: Staatssekretäre

Artikel 46
  1. Durch königlichen Erlass können Staatssekretäre ernannt und entlassen werden.
  2. Ein Staatssekretär tritt in den Fällen, in denen der Minister dies für notwendig hält, unter Befolgung der Weisungen des Ministers an dessen Stelle. Der Staatssekretär ist in dieser Eigenschaft verantwortlich, unbeschadet der Verantwortung des Ministers.

In andere talen:

English

  1. State Secretaries may be appointed and dismissed by Royal Decree.
  2. A State Secretary shall act with ministerial authority in place of the Minister in cases in which the Minister considers it necessary; the State Secretary shall observe the Ministers instructions in such cases. Responsibility shall rest with the State Secretary without prejudice to the responsibility of the Minister.

Français

  1. Des secrétaires d'État peuvent être nommés et révoqués, par décret royal.
  2. Dans les cas où le ministre l'estime nécessaire, le secrétaire d'État agit à sa place comme ministre en se conformant à ses instructions. Le secrétaire dÉtat est responsable de ce chef, sans préjudice de la responsabilité du ministre.

Deutsch

  1. Durch königlichen Erlass können Staatssekretäre ernannt und entlassen werden.
  2. Ein Staatssekretär tritt in den Fällen, in denen der Minister dies für notwendig hält, unter Befolgung der Weisungen des Ministers an dessen Stelle. Der Staatssekretär ist in dieser Eigenschaft verantwortlich, unbeschadet der Verantwortung des Ministers.

Español

  1. Se podrán nombrar y separar Secretarios de Estado por real decreto.
  2. El Secretario de Estado suplirá al Ministro en los casos en que el Ministro lo considere necesario y se ajustará a las instrucciones de éste. En tal calidad, el Secretario de Estado es responsable, sin perjuicio de la responsabilidad del Ministro.

Erläuterung

Bitte beachten Sie: Es gilt ausschließlich die niederländische Fassung der Verfassung. 

Staatssekretäre werden im Zuge der Kabinettsbildung, analog zu Ministern, gesucht und ernannt. Sie tragen die politische Verantwortung für den ihnen formell vom Minister zugewiesenen Politikbereich, der in der Praxis jedoch bereits im Wesentlichen bei der Kabinettsbildung festgelegt wird.

Der Staatssekretär ist dem Parlament gegenüber rechenschaftspflichtig. Verliert das Parlament das Vertrauen in einen Staatssekretär, muss dieser zurücktreten. Der Minister kann dann im Amt bleiben, trägt aber Mitverantwortung.

Umgekehrt bietet ein Staatssekretär seinen Rücktritt an, wenn der Minister aus irgendeinem Grund zurücktritt. Dies entspricht dem Grundsatz, dass ein Minister selbst entscheiden können sollte, ob und wen er als Staatssekretär ernennt.