Artikel 47: Unterzeichnung von Gesetzen, königlichen Erlassen; Gegenzeichnung
Artikel 47
Alle Gesetze und königlichen Erlasse werden vom König und von einem oder mehreren Ministern oder Staatssekretären unterzeichnet.
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Toelichting
Bitte beachten Sie: Es gilt ausschließlich die niederländische Fassung der Verfassung.
Alle Gesetze und königlichen Erlasse müssen nicht nur vom König, sondern auch von einem oder mehreren Ministern oder Staatssekretären unterzeichnet werden. Dies nennt man Gegenzeichnung. Sie gibt an, welcher Minister bzw. Staatssekretär verantwortlich ist.