Direkt zum Inhalt


Artikel 47: Unterzeichnung von Gesetzen, königlichen Erlassen; Gegenzeichnung

Artikel 47

Alle Gesetze und königlichen Erlasse werden vom König und von einem oder mehreren Ministern oder Staatssekretären unterzeichnet.

In andere talen:

English

All Acts of Parliament and Royal Decrees shall be signed by the King and by one or more Ministers or State Secretaries.

Français

Toutes les lois et tous les décrets royaux sont signés par le Roi et par un ou plusieurs ministres ou secrétaires d'État.

Deutsch

Alle Gesetze und königlichen Erlasse werden vom König und von einem oder mehreren Ministern oder Staatssekretären unterzeichnet.

Español

Todas las leyes y reales decretos serán firmados por el Rey y por uno o más Ministros o Secretarios de Estado.

Toelichting

Bitte beachten Sie: Es gilt ausschließlich die niederländische Fassung der Verfassung. 

Alle Gesetze und königlichen Erlasse müssen nicht nur vom König, sondern auch von einem oder mehreren Ministern oder Staatssekretären unterzeichnet werden. Dies nennt man Gegenzeichnung. Sie gibt an, welcher Minister bzw. Staatssekretär verantwortlich ist.