Artikel 59: Gesetzliche Regelung des Wahlrechts, Wahlen
Artikel 59
Alles Weitere über das Wahlrecht und die Wahlen wird durch Gesetz geregelt.
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Erläuterung
Bitte beachten Sie: Es gilt ausschließlich die niederländische Fassung der Verfassung.
Das Wahlrecht und Wahlen sind in der Verfassung nur allgemein geregelt. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber dies im Wahlgesetz konkretisiert.