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Artikel 59: Gesetzliche Regelung des Wahlrechts, Wahlen

Artikel 59

Alles Weitere über das Wahlrecht und die Wahlen wird durch Gesetz geregelt.

In andere talen:

English

All other matters pertaining to the right to vote and to elections shall be regulated by Act of Parliament.

Français

Toutes autres questions relatives au droit de vote et aux élections sont réglées par la loi.

Deutsch

Alles Weitere über das Wahlrecht und die Wahlen wird durch Gesetz geregelt.

Español

Todas las demás materias relativas al derecho de sufragio y a las elecciones serán reguladas por la ley.

Erläuterung

Bitte beachten Sie: Es gilt ausschließlich die niederländische Fassung der Verfassung. 

Das Wahlrecht und Wahlen sind in der Verfassung nur allgemein geregelt. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber dies im Wahlgesetz konkretisiert.