Artikel 60: Amtseinführung der Mitglieder des Parlaments
Auf die durch Gesetz vorgeschriebene Weise leisten die Mitglieder der Kammern bei ihrem Amtsantritt in der Versammlung einen Reinigungseid beziehungsweise geben eine Reinigungserklärung und ein Reinigungsgelöbnis ab und schwören oder geloben Treue zur Verfassung und die gewissenhafte Ausübung ihres Amtes.
In andere talen:
Erläuterung
Bitte beachten Sie: Es gilt ausschließlich die niederländische Fassung der Verfassung.
Die Verfassung enthält keinen wörtlichen Text für den Eid oder das Versprechen, das neue Parlamentsmitglieder ablegen müssen. Wie auch beim Eid der Minister gemäß Artikel 49 enthält die Verfassung lediglich den inhaltlichen Wortlaut des Eides.
Der Inhalt des Eides oder Versprechens ist im Gesetz über die Vereidigung von Ministern und Mitgliedern der Generalstaaten festgelegt.
Gemäß dem Gesetz über die Verwendung der friesischen Sprache in Gerichtsverfahren kann der Eid oder das Versprechen auch auf Friesisch abgelegt werden.