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Artikel 60: Amtseinführung der Mitglieder des Parlaments

Artikel 60

Auf die durch Gesetz vorgeschriebene Weise leisten die Mitglieder der Kammern bei ihrem Amtsantritt in der Versammlung einen Reinigungseid beziehungsweise geben eine Reinigungserklärung und ein Reinigungsgelöbnis ab und schwören oder geloben Treue zur Verfassung und die gewissenhafte Ausübung ihres Amtes.

In andere talen:

English

Upon accepting office members of the Houses shall swear an oath or make an affirmation and promise before the House in the manner prescribed by Act of Parliament that they have not done anything which may legally debar them from holding office, and shall also swear or promise allegiance to the Constitution and that they will faithfully discharge their duties.

Français

A leur entrée en charge, et de la façon prescrite par la loi, les membres des Chambres font en séance serment, ou déclaration et promesse, d'intégrité, et jurent ou promettent qu'ils seront fidèles à la Constitution et s'acquitteront fidèlement de leur charge.

Deutsch

Auf die durch Gesetz vorgeschriebene Weise leisten die Mitglieder der Kammern bei ihrem Amtsantritt in der Versammlung einen Reinigungseid beziehungsweise geben eine Reinigungserklärung und ein Reinigungsgelöbnis ab und schwören oder geloben Treue zur Verfassung und die gewissenhafte Ausübung ihres Amtes.

Español

Los miembros de las Cámaras, al asumir sus cargos, prestarán en la sesión, en la forma prevista por la ley, juramento, o bien declaración y promesa, de integridad, y jurarán o prometerán fidelidad a la Constitución y desempeñar fielmente sus cargos.

Erläuterung

Bitte beachten Sie: Es gilt ausschließlich die niederländische Fassung der Verfassung. 

Die Verfassung enthält keinen wörtlichen Text für den Eid oder das Versprechen, das neue Parlamentsmitglieder ablegen müssen. Wie auch beim Eid der Minister gemäß Artikel 49 enthält die Verfassung lediglich den inhaltlichen Wortlaut des Eides.

Der Inhalt des Eides oder Versprechens ist im Gesetz über die Vereidigung von Ministern und Mitgliedern der Generalstaaten festgelegt.

Gemäß dem Gesetz über die Verwendung der friesischen Sprache in Gerichtsverfahren kann der Eid oder das Versprechen auch auf Friesisch abgelegt werden.