Direkt zum Inhalt


Artikel 49: Amtsantritt; Amtseid

Artikel 49

Auf die durch Gesetz vorgeschriebene Weise leisten die Minister und Staatssekretäre bei ihrem Amtsantritt vor dem König einen Reinigungseid beziehungsweise geben eine Reinigungserklärung und ein Reinigungsgelöbnis ab und schwören oder geloben Treue zur Verfassung und die gewissenhafte Ausübung ihres Amtes.

In andere talen:

English

Upon accepting office Ministers and State Secretaries shall swear an oath or make an affirmation and promise in the presence of the King, in the manner prescribed by Act of Parliament, that they have not done anything which may legally debar them from holding office, and shall also swear or promise allegiance to the Constitution and that they will faithfully discharge their duties.

Français

A leur entrée en charge, et de la façon prescrite par la loi, les ministres et les secrétaires d'État font devant le Roi serment, ou déclaration et promesse, d'intégrité, et jurent ou promettent qu'ils seront fidèles à la Constitution et s'acquitteront fidèlement de leur charge.

Deutsch

Auf die durch Gesetz vorgeschriebene Weise leisten die Minister und Staatssekretäre bei ihrem Amtsantritt vor dem König einen Reinigungseid beziehungsweise geben eine Reinigungserklärung und ein Reinigungsgelöbnis ab und schwören oder geloben Treue zur Verfassung und die gewissenhafte Ausübung ihres Amtes.

Español

Los Ministros y los Secretarios de Estado, al asumir sus cargos, prestarán ante el Rey, en la forma prevista por la ley, juramento, o bien declaración y promesa, de integridad, y jurarán o prometerán fidelidad a la Constitución y desempeñar fielmente sus cargos.

Erläuterung

Bitte beachten Sie: Es gilt ausschließlich die niederländische Fassung der Verfassung. 

Die Verfassung enthält keinen wörtlichen Text für den Eid oder das Versprechen, das neue Minister und Staatssekretäre ablegen müssen. Wie beim Eid des Königs enthält die Verfassung lediglich den inhaltlichen Wortlaut des Eides.

Der Inhalt des Eides oder Versprechens ist im Gesetz über die Vereidigung von Ministern und Mitgliedern der Generalstaaten festgelegt.

Gemäß dem Gesetz über die Verwendung des Friesischen in Gerichtsverfahren kann der Eid oder das Versprechen auch auf Friesisch abgelegt werden.