Artikel 49: Amtsantritt; Amtseid
Auf die durch Gesetz vorgeschriebene Weise leisten die Minister und Staatssekretäre bei ihrem Amtsantritt vor dem König einen Reinigungseid beziehungsweise geben eine Reinigungserklärung und ein Reinigungsgelöbnis ab und schwören oder geloben Treue zur Verfassung und die gewissenhafte Ausübung ihres Amtes.
In andere talen:
Erläuterung
Bitte beachten Sie: Es gilt ausschließlich die niederländische Fassung der Verfassung.
Die Verfassung enthält keinen wörtlichen Text für den Eid oder das Versprechen, das neue Minister und Staatssekretäre ablegen müssen. Wie beim Eid des Königs enthält die Verfassung lediglich den inhaltlichen Wortlaut des Eides.
Der Inhalt des Eides oder Versprechens ist im Gesetz über die Vereidigung von Ministern und Mitgliedern der Generalstaaten festgelegt.
Gemäß dem Gesetz über die Verwendung des Friesischen in Gerichtsverfahren kann der Eid oder das Versprechen auch auf Friesisch abgelegt werden.