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Artikel 50: Vertretungsorgan

Artikel 50

Die Generalstaaten vertreten das gesamte niederländische Volk.

In andere talen:

English

The States General shall represent the entire people of the Netherlands.

Français

Les États généraux représentent tout le peuple néerlandais.

Deutsch

Die Generalstaaten vertreten das gesamte niederländische Volk.

Español

Los Estados Generales representan a todo el pueblo holandés.

Erläuterung

Bitte beachten Sie: Es gilt ausschließlich die niederländische Fassung der Verfassung. 

Die Generalstaaten vertreten das gesamte niederländische Volk. Diese Bestimmung spiegelt den repräsentativen und nationalen Charakter der Generalstaaten wider.

Bis 1795, während der Republik, bestanden die Generalstaaten aus Vertretern der sieben Provinzen, die vorrangig die regionalen Interessen vertraten. Seit 1814 trägt die repräsentative Versammlung den Namen Generalstaaten.

Die wichtigsten Aufgaben der Generalstaaten liegen in der Regierungsaufsicht (Artikel 65 bis 72) und der Gesetzgebung (Artikel 81 bis 89).