Artikel 5: Petitionsrecht
Jeder hat das Recht, schriftlich Gesuche an die zuständigen Stellen zu richten.
Erläuterung
Bitte beachten Sie: Es gilt ausschließlich die niederländische Fassung der Verfassung.
Dieser Artikel gibt allen Menschen, auch Personengruppen, das Recht, sich mit schriftlichen Anträgen oder Beschwerden an eine zuständige staatliche Stelle zu wenden, etwa an einen Minister, die Zweite Kammer, eine Gemeindeverwaltung oder einen Wasserverband.