Direkt zum Inhalt


Artikel 63: Finanzielle Vorkehrungen für Mitglieder des Parlaments

Artikel 63

Finanzielle Zuwendungen zugunsten von Mitgliedern und ehemaligen Mitgliedern der Generalstaaten und ihren Hinterbliebenen werden durch Gesetz geregelt. Die Kammern können eine diesbezügliche Gesetzesvorlage nur mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen annehmen.

In andere talen:

English

Financial remuneration for members and former members of the States General and their dependants shall be regulated by Act of Parliament. The Houses may pass a Bill on the matter only if at least two-thirds of the votes cast are in favour.

Français

Les allocations pécuniaires en faveur des membres et des anciens membres des États généraux, ainsi que de leurs proches survivants, sont réglées par la loi. Les Chambres ne peuvent adopter un projet de loi en la matière qu'aux deux tiers au moins des voix exprimées.

Deutsch

Finanzielle Zuwendungen zugunsten von Mitgliedern und ehemaligen Mitgliedern der Generalstaaten und ihren Hinterbliebenen werden durch Gesetz geregelt. Die Kammern können eine diesbezügliche Gesetzesvorlage nur mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen annehmen.

Español

Las asignaciones pecuniarias en favor de los miembros y ex miembros de los Estados Generales y de sus supervivientes serán reguladas por la ley. Para la adopción por las Cámaras de un proyecto de ley sobre esa materia se requerirá una mayoría de al menos dos tercios de los votos emitidos.

Erläuterung

Bitte beachten Sie: Es gilt ausschließlich die niederländische Fassung der Verfassung. 

Die Bezüge von Parlamentsmitgliedern sind gesetzlich geregelt. Auch die Regelung ihrer Pensionen und der Hinterbliebenenleistungen ist gesetzlich festgelegt. Die beiden Kammern des Parlaments können ein solches Gesetz nur mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen verabschieden oder ändern.

Drei Gesetze sind in diesem Zusammenhang relevant:

  • das Entschädigungsgesetz für Mitglieder des Repräsentantenhauses
  • das Gesetz über die Zulagen für Mitglieder des Senats
  • das allgemeine Pensions- und Leistungsgesetz für politische Amtsträger