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Artikel 69: Anwesenheit von Ministern und Staatssekretären

Artikel 69
  1. Die Minister und die Staatssekretäre sind zu den Sitzungen zugelassen und können an den Beratungen teilnehmen.
  2. Sie können von den Kammern gesondert und in einer Vollversammlung aufgefordert werden, der Sitzung beizuwohnen.
  3. Sie können sich in den Sitzungen von von ihnen beauftragten Personen assistieren lassen.

In andere talen:

English

  1. Ministers and State Secretaries shall have the right to attend sittings of the States General and may take part in the deliberations.
  2. They may be invited to be present at sittings of the Houses of the States General meeting either separately or in joint session.
  3. They may be assisted at the sittings by persons nominated by them.

Français

  1. Les ministres et les secrétaires d'État ont accès aux séances et peuvent participer aux délibérations.
  2. Ils peuvent être invités par les Chambres siégeant séparément ou réunies en une seule assemblée à être présents aux séances.
  3. Ils peuvent se faire assister aux séances par des personnes qu'ils désignent à cet effet.

Deutsch

  1. Die Minister und die Staatssekretäre sind zu den Sitzungen zugelassen und können an den Beratungen teilnehmen.
  2. Sie können von den Kammern gesondert und in einer Vollversammlung aufgefordert werden, der Sitzung beizuwohnen.
  3. Sie können sich in den Sitzungen von von ihnen beauftragten Personen assistieren lassen.

Español

  1. Los Ministros y los Secretarios de Estado tienen acceso a las sesiones y podrán participar en la deliberación.
  2. Podrán ser invitados por las Cámaras, tanto por separado como reunidas en sesión conjunta, a asistir a las sesiones.
  3. Podrán hacerse asistir en las sesiones por las personas que hayan designado a tal efecto.

Erläuterung

Bitte beachten Sie: Es gilt ausschließlich die niederländische Fassung der Verfassung. 

Minister und Staatssekretäre haben Zugang zu den Sitzungen des Repräsentantenhauses und des Senats und können an den Beratungen teilnehmen. Die beiden Kammern können ihre Anwesenheit vorschreiben, die Regierung selbst bestimmt jedoch, wer in ihrem Namen spricht.

Minister und Staatssekretäre können beispielsweise von Beamten oder Regierungsbeauftragten unterstützt werden. Dies war beispielsweise während der Beratungen über die Vorschläge zur Verfassungsrevision in den Jahren 1976–1982 der Fall, als Regierungsbeauftragter Simons regelmäßig das Wort ergriff.