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Artikel 68: Informationspflicht der Minister und Staatssekretäre; Interpellation

Artikel 68

Die Minister und die Staatssekretäre erteilen den Kammern gesondert und in einer Vollversammlung mündlich oder schriftlich die von einem oder mehreren Mitgliedern gewünschten Auskünfte, wenn dies nicht dem Interesse des Staates widerspricht.

In andere talen:

English

Ministers and State Secretaries shall provide, orally or in writing, the Houses either separately or in joint session with any information requested by one or more members, provided that the provision of such information does not conflict with the interests of the State.

Français

Les ministres et les secrétaires d'État donnent aux Chambres siégeant séparément ou réunies en une seule assemblée, oralement ou par écrit, les renseignements désirés par un ou plusieurs des membres, dont la communication ne peut être jugée contraire à l'intérêt de l'État.

Deutsch

Die Minister und die Staatssekretäre erteilen den Kammern gesondert und in einer Vollversammlung mündlich oder schriftlich die von einem oder mehreren Mitgliedern gewünschten Auskünfte, wenn dies nicht dem Interesse des Staates widerspricht.

Español

Los Ministros y los Secretarios de Estado darán a las Cámaras, bien por separado bien reunidas en sesión conjunta, oralmente o por escrito, los informes que uno o más de sus miembros soliciten, siempre que el suministro de esos informes no sea contrario a los intereses del Estado.

Erläuterung

Bitte beachten Sie: Es gilt ausschließlich die niederländische Fassung der Verfassung. 

Das wichtigste Kontrollrecht des Repräsentantenhauses und des Senats ist das Recht jedes einzelnen Abgeordneten, von Ministern und Staatssekretären mittels Anfragen Auskunft zu erhalten. Minister und Staatssekretäre sind verpflichtet, die angeforderten Informationen mündlich oder schriftlich zu erteilen.

Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Auskunftserteilung die Interessen des Staates beeinträchtigen könnte. Beispiele hierfür sind sensible Informationen über an Unternehmen vergebene öffentliche Aufträge oder Informationen im Zusammenhang mit der Terrorismusbekämpfung. Informationen können auch vertraulich erteilt werden. Dies ist beispielsweise beim Ausschuss für Nachrichtendienste und Sicherheitsdienste der Fall.

Das Auskunftsrecht erstreckt sich auf alle gestellten Fragen, beispielsweise in Debatten oder bei der schriftlichen Vorbereitung von Gesetzesvorlagen.

Darüber hinaus enthalten die Geschäftsordnungen der beiden Kammern Bestimmungen zur Stellung und Beantwortung schriftlicher Anfragen, zum Interpellationsrecht und zum Auskunftsrecht. Wöchentlich können die Abgeordneten des Repräsentantenhauses während der sogenannten Fragestunde eine Stunde lang mündliche Fragen zu aktuellen Themen stellen.