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Artikel 51: Zweikamerasystem

Artikel 51
  1. Die Generalstaaten bestehen aus der Zweiten Kammer und der Ersten Kammer.
  2. Die Zweite Kammer hat einhundertfünfzig Mitglieder.
  3. Die Erste Kammer hat fünfundsiebzig Mitglieder.
  4. Bei einer Vollversammlung werden die Kammern als Einheit betrachtet.

In andere talen:

English

  1. The States General shall consist of a Lower House (Tweede Kamer) and an Upper House (Eerste Kamer).
  2. The Lower House shall consist of one hundred and fifty members.
  3. The Upper House shall consist of seventy-five members.
  4. The two Houses shall be deemed a single entity when they meet in joint session.

Français

  1. Les États généraux comprennent la Seconde Chambre et la Première Chambre.
  2. La Seconde Chambre compte cent cinquante députés.
  3. La Première Chambre compte soixante-quinze sénateurs.
  4. Réunies en une seule assemblée, les deux Chambres sont considérées comme n'en formant qu'une.

Deutsch

  1. Die Generalstaaten bestehen aus der Zweiten Kammer und der Ersten Kammer.
  2. Die Zweite Kammer hat einhundertfünfzig Mitglieder.
  3. Die Erste Kammer hat fünfundsiebzig Mitglieder.
  4. Bei einer Vollversammlung werden die Kammern als Einheit betrachtet.

Español

  1. Los Estados Generales están formados por la Segunda Cámara y la Primera Cámara.
  2. La Segunda Cámara se compone de ciento cincuenta miembros.
  3. La Primera Cámara se compone de setenta y cinco miembros.
  4. Reunidas en una sesión conjunta las dos Cámaras serán consideradas como una sola.

Erläuterung

Bitte beachten Sie: Es gilt ausschließlich die niederländische Fassung der Verfassung. 

Die Niederlande haben ein Zweikammersystem. Das Repräsentantenhaus, der direkt gewählte Teil des Parlaments, ist politisch der wichtigste Teil und wird daher zuerst genannt. Daneben gibt es den Senat, der auch als Revisionskammer bezeichnet wird. Im Gesetzgebungsverfahren wird ein Gesetzentwurf zunächst im Repräsentantenhaus und erst anschließend im Senat behandelt.

Das Repräsentantenhaus hat 150 Mitglieder, der Senat 75. Gelegentlich müssen die beiden Kammern zu einer gemeinsamen Sitzung zusammentreten. In diesem Fall entfällt die Unterscheidung zwischen ihnen, und sie gelten als eine Kammer.