Artikel 87: Ratifizierung von Gesetzen
Artikel 87
- Eine Vorlage wird Gesetz, sobald sie von den Generalstaaten angenommen und vom König bestätigt worden ist.
- Der König und die Generalstaaten unterrichten sich gegenseitig von ihren Beschlüssen über Gesetzesvorlagen.
In andere talen:
Toelichting
Bitte beachten Sie: Es gilt ausschließlich die niederländische Fassung der Verfassung.
Ein Gesetzesentwurf tritt erst dann in Kraft, wenn der König ihn ratifiziert hat, nachdem Senat und Repräsentantenhaus zugestimmt haben. Dies bedeutet, dass der König den Entwurf unterzeichnet hat. Da die Minister und nicht der König verantwortlich sind, wird das Gesetz gemäß Artikel 47 von den zuständigen Ministern und/oder Staatssekretären mitunterzeichnet.
Dieser Artikel spiegelt die Aussage in Artikel 81 wider, wonach Regierung und Generalstaaten gemeinsam Gesetze erlassen.