Artikel 53: Verhältniswahlrecht; geheime Wahl
- Die Mitglieder beider Kammern werden auf der Grundlage des Verhältniswahlrecht innerhalb der durch Gesetz festzulegenden Grenzen gewählt.
- Die Wahlen sind geheim.
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Erläuterung
Bitte beachten Sie: Es gilt ausschließlich die niederländische Fassung der Verfassung.
Die Wahlen zum Repräsentantenhaus und zum Senat erfolgen nach dem Verhältniswahlrecht innerhalb gesetzlich festgelegter Grenzen. Das bedeutet, dass die Legislative keine absolute Proportionalität anstreben muss. Ein System mit getrennten Wahlkreisen oder einer Sperrklausel ist daher möglich. Bis 1983 wurden beispielsweise die Senatoren von vier verschiedenen Gruppen von Provinzräten gewählt. Dies ist im Wahlgesetz geregelt.
Darüber hinaus ist der Grundsatz der Geheimhaltung von Wahlen verankert. Als bekannt wurde, dass Wahlmaschinen abgehört werden konnten, beschloss die Regierung 2007, zur manuellen Stimmabgabe mit Stimmzetteln und einem roten Stift zurückzukehren.