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Artikel 53: Verhältniswahlrecht; geheime Wahl

Artikel 53
  1. Die Mitglieder beider Kammern werden auf der Grundlage des Verhältniswahlrecht innerhalb der durch Gesetz festzulegenden Grenzen gewählt.
  2. Die Wahlen sind geheim.

In andere talen:

English

  1. The members of both Houses shall be elected by proportional representation within the limits to be laid down by Act of Parliament.
  2. Elections shall be by secret ballot.

Français

  1. Les membres des deux Chambres sont élus sur la base de la représentation proportionnelle dans des limites à établir par la loi.
  2. Les élections se font par voie de scrutin secret.

Deutsch

  1. Die Mitglieder beider Kammern werden auf der Grundlage des Verhältniswahlrecht innerhalb der durch Gesetz festzulegenden Grenzen gewählt.
  2. Die Wahlen sind geheim.

Español

  1. Los miembros de ambas Cámaras son elegidos sobre la base de la representación proporcional dentro de los limites que la ley establezca.
  2. Las elecciones se realizan por votación secreta.

Erläuterung

Bitte beachten Sie: Es gilt ausschließlich die niederländische Fassung der Verfassung. 

Die Wahlen zum Repräsentantenhaus und zum Senat erfolgen nach dem Verhältniswahlrecht innerhalb gesetzlich festgelegter Grenzen. Das bedeutet, dass die Legislative keine absolute Proportionalität anstreben muss. Ein System mit getrennten Wahlkreisen oder einer Sperrklausel ist daher möglich. Bis 1983 wurden beispielsweise die Senatoren von vier verschiedenen Gruppen von Provinzräten gewählt. Dies ist im Wahlgesetz geregelt.

Darüber hinaus ist der Grundsatz der Geheimhaltung von Wahlen verankert. Als bekannt wurde, dass Wahlmaschinen abgehört werden konnten, beschloss die Regierung 2007, zur manuellen Stimmabgabe mit Stimmzetteln und einem roten Stift zurückzukehren.