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Artikel 93: Rechtskraft internationaler Verträge

Artikel 93

Bestimmungen von Verträgen und Beschlüssen völkerrechtlicher Organisationen, die ihrem Inhalt nach allgemein verbindlich sein können, haben Verbindlichkeit nach ihrer Veröffentlichung.

In andere talen:

English

Provisions of treaties and of resolutions by international institutions which may be binding on all persons by virtue of their contents shall become binding after they have been published.

Français

Les dispositions des traités et des décisions des organisations de droit international public qui peuvent engager chacun par leur teneur ont force obligatoire après leur publication.

Deutsch

Bestimmungen von Verträgen und Beschlüssen völkerrechtlicher Organisationen, die ihrem Inhalt nach allgemein verbindlich sein können, haben Verbindlichkeit nach ihrer Veröffentlichung.

Español

Las estipulaciones de tratados y de acuerdos de organizaciones internacionales de derecho público que por su contenido puedan obligar a toda persona, tendrán fuerza obligatoria una vez publicadas.

Toelichting

Bitte beachten Sie: Es gilt ausschließlich die niederländische Fassung der Verfassung. 

Bestimmungen von Verträgen und Beschlüssen internationaler Organisationen, die ihrem Inhalt nach für alle verbindlich sind, sind nach ihrer Veröffentlichung für alle verbindlich. Das heißt, solche Bestimmungen haben unmittelbare Wirkung ohne weiteres Eingreifen des nationalen Gesetzgebers und sind für alle verbindlich.

Die Veröffentlichung ist in Artikel 95 geregelt. Dieser Verfassungsartikel wird im Nationalen Gesetz über die Genehmigung und Veröffentlichung von Verträgen näher ausgeführt.