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Artikel 94: Vorrang der internationalen Rechtsordnung vor nationalem Recht

Artikel 94

Innerhalb des Königreichs geltende gesetzliche Vorschriften werden nicht angewandt, wenn die Anwendung mit allgemein verbindlichen Bestimmungen von Verträgen und Beschlüssen völkerrechtlicher Organisationen nicht vereinbar ist.

In andere talen:

English

Statutory regulations in force within the Kingdom shall not be applicable if such application is in conflict with provisions of treaties or of resolutions by international institutions that are binding on all persons.

Français

Les dispositions légales en vigueur dans le Royaume ne sont pas appliquées si leur application n'est pas compatible avec des dispositions de traités ou de décisions d'organisations de droit international public qui engagent chacun.

Deutsch

Innerhalb des Königreichs geltende gesetzliche Vorschriften werden nicht angewandt, wenn die Anwendung mit allgemein verbindlichen Bestimmungen von Verträgen und Beschlüssen völkerrechtlicher Organisationen nicht vereinbar ist.

Español

Los preceptos legales en vigor dentro del Reino no serán de aplicación, si la aplicación de los mismos fuere incompatible con estipulaciones de tratados y de acuerdos de organizaciones internacionales de derecho público que obligan a toda persona.

Toelichting

Bitte beachten Sie: Es gilt ausschließlich die niederländische Fassung der Verfassung. 

Es ist möglich, dass nationale Gesetze mit internationalen Bestimmungen in Konflikt stehen. In solchen Fällen haben die internationalen Bestimmungen Vorrang. Beispielsweise verstieß das Fehlen einer Witwenrente im (inzwischen aufgehobenen) Allgemeinen Witwen- und Waisengesetz gegen den Gleichheitsgrundsatz des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte.

Dieser Vorrang gilt nicht für ungeschriebenes Völkerrecht, da die Anwendung von Verträgen und Beschlüssen internationaler Organisationen durch Veröffentlichung öffentlich gemacht werden muss (Artikel 93). Dies ist beim ungeschriebenen Recht nicht der Fall.